Warum Führungskräfte auch ohne vollständige Informationen entscheiden müssen – und woran sie erkennen, wann weiteres Prüfen nicht mehr hilft
„Ich würde gerne noch die Zahlen aus dem nächsten Quartal abwarten.“
„Können wir vorher nicht noch einmal mit allen Beteiligten sprechen?“
„Mir fehlt da einfach noch eine belastbare Entscheidungsgrundlage.“
Solche Sätze gehören zum Führungsalltag. Und zunächst spricht wenig gegen sie. Wer eine Investition freigibt, eine organisatorische Veränderung anstößt oder eine Stelle besetzt, sollte wissen, worauf er sich einlässt.
Nur gibt es Entscheidungen, bei denen auch die nächste Auswertung keine endgültige Sicherheit bringt. Die Zahlen werden genauer, aber die Zukunft bleibt ungewiss. Eine weitere Person wird beteiligt, dafür entsteht an anderer Stelle eine neue Frage. Irgendwann steht die Vorlage zum vierten Mal auf der Tagesordnung, und die Frage „Sind wir denn jetzt so weit?“ wird wieder mit „Fast, einen Punkt sollten wir noch klären“ beantwortet.
Entscheidungsbereitschaft: Wann ist eigentlich genug geprüft?
In vielen öffentlichen Betrieben wie Stadtwerken oder Stadtentwässerungen wird viel darüber gesprochen, wie Entscheidungen vorbereitet werden müssen. Seltener wird vereinbart, wann diese Vorbereitung abgeschlossen sein darf. Das ist ein Unterschied. Eine Führungskraft kann wochenlang Informationen sammeln, Risiken bewerten und Alternativen vergleichen – und trotzdem bleibt offen, ob das Ergebnis für eine Entscheidung inzwischen ausreicht.
Denn eine gute Entscheidungsgrundlage ist nicht dasselbe wie eine vollständige. Manche Unsicherheiten lassen sich durch zusätzliche Informationen verringern. Andere gehören zur Entscheidung selbst. Wer erst entscheiden möchte, wenn auch die zweite Art von Unsicherheit verschwunden ist, wird lange warten.
Entscheidungsreife: „Was genau wollen wir denn noch wissen?“
Diese Frage kann eine festgefahrene Besprechung erstaunlich schnell verändern.
Angenommen, ein Aufsichtsrat berät über die Erneuerung einer technischen Anlage bei einem Stadtwerk. Die Geschäftsführung legt mehrere Varianten vor, Kosten, Finanzierung und technische Risiken sind dargestellt, die Entscheidung ist zustimmungspflichtig. Ein Gremienmitglied möchte noch eine weitere Berechnung. Ein anderes fragt nach den langfristigen Auswirkungen auf die Gebühren. Beides kann berechtigt sein.
Entscheidend ist, ob sich daraus tatsächlich neue entscheidungsrelevante Fragen ergeben. Würde eine etwas schlechtere Prognose dazu führen, dass die Investition unterbleibt? Gibt es einen konkreten Grenzwert? Oder hofft man nur, dass die nächste Auswertung ein besseres Gefühl gibt? Das ist keineswegs dasselbe.
Eine weitere Prüfung ist dann sinnvoll, wenn ihr Ergebnis die Entscheidung noch verändern kann. Wenn hingegen dieselben Unsicherheiten bei jeder Sitzung erneut aufgerufen werden, ohne dass jemand benennen kann, welche zusätzliche Erkenntnis die Entscheidung noch verändern würde, liegt das Problem möglicherweise nicht mehr in der Vorbereitung. Dann lohnt sich die Frage, warum sich das Gremium auf Grundlage der vorhandenen Informationen nicht festlegen möchte.
Auch das Warten ist eine Entscheidung
Dieser Punkt wird in Führungsgremien gerne übersehen. Eine Investition nicht freizugeben, eine vakante Führungsposition zunächst nicht zu besetzen oder eine notwendige Veränderung erneut zu verschieben, erscheint häufig als vorsichtige Zwischenlösung. Man hat schließlich noch nichts entschieden. Nur stimmt das nicht ganz.
Während das Gremium weitere Zahlen anfordert, arbeitet der Betrieb möglicherweise mit einer Anlage weiter, deren Ausfälle zunehmen. Die unbesetzte Führungsposition belastet andere. Ein Vorhaben verliert Zeit. Das bedeutet nicht, dass jede Verzögerung falsch wäre – bei weitreichenden oder schwer umkehrbaren Entscheidungen kann Abwarten sehr vernünftig sein. Nur müssen die Folgen des Wartens genauso betrachtet werden wie die Risiken des Handelns. Auf jede Vorlage, bei der eine weitere Vertagung im Raum steht, gehört deshalb die Frage: Was kostet es uns, heute noch nicht zu entscheiden?
Wenn hinter dem Aufschub keine offene Frage mehr steht
Damit berührt die Frage nach der Entscheidungsreife einen anderen Punkt: Die Führungskraft braucht dann möglicherweise keine weitere Entscheidungsgrundlage. Sie muss vielmehr wissen, wie mit den Folgen umgegangen wird, wenn sich eine sorgfältig begründete Annahme später als falsch erweist. Wer Eigenverantwortung fordert, darf nicht jede Entscheidung mit ungünstigem Ausgang so behandeln, als hätte sie nie getroffen werden dürfen.
Denn manchmal wissen alle Beteiligten längst, dass die Informationen ausreichen – und entscheiden trotzdem nicht. Eine Bereichsleitung hat erlebt, dass ihre Entscheidungen bei späteren Schwierigkeiten infrage gestellt wurden. Ein Geschäftsführer weiß, dass eine Investition bei ausbleibendem Erfolg allein mit seinem Namen verbunden würde. Oder ein Gremium ist sich über die fachliche Notwendigkeit einig, möchte aber die damit verbundenen Belastungen nicht offen verteilen. In keinem dieser Fälle hilft der Appell „Jetzt entscheiden Sie doch endlich!“
Die Führungskraft braucht dann keine weitere Entscheidungsgrundlage. Sie braucht Klarheit darüber, welches Mandat sie besitzt, ob ihre Entscheidung Bestand haben wird und wie mit den Folgen umgegangen wird, wenn sich eine sorgfältig begründete Annahme später als falsch erweist. Wer Eigenverantwortung fordert, darf nicht jede Entscheidung mit ungünstigem Ausgang so behandeln, als hätte sie nie getroffen werden dürfen. Sonst lernen Führungskräfte, sich abzusichern – und irgendwann wird aus Sorgfalt eine Arbeitsweise.
Drei Fragen, bevor Sie noch eine Prüfung beauftragen
Eine pauschale Regel, nach der etwa 70 oder 80 Prozent der Informationen ausreichen müssen, hilft nicht – dafür unterscheiden sich Entscheidungen zu stark. Eine sicherheitsrelevante Investition verlangt andere Nachweise als die Erprobung eines neuen Arbeitsablaufs, und gesetzliche Prüfpflichten lassen sich ohnehin nicht durch den Wunsch nach schnellerem Entscheiden ersetzen. Hilfreicher sind drei Fragen, die man vor einer weiteren Vertagung gemeinsam beantworten sollte:
Welche Information fehlt uns konkret? Nicht „mehr Sicherheit“, sondern: Welche Annahme ist ungeklärt, welches Risiko noch nicht ausreichend beurteilbar, welche rechtliche Voraussetzung offen?
Was würden wir aufgrund dieser Information anders entscheiden? Wenn niemand sagen kann, welche Erkenntnis die bisherige Einschätzung noch verändern würde, lohnt die Nachfrage, warum weiter geprüft werden soll.
Welche Folgen hat es, wenn wir jetzt nicht entscheiden? Erst wenn auch diese Folgen auf dem Tisch liegen, lässt sich das weitere Vorgehen angemessen beurteilen.
Diese drei Fragen garantieren keine richtige Entscheidung. Sie helfen aber, notwendige Sorgfalt von einer Vorbereitung zu unterscheiden, die keinen erkennbaren Erkenntnisgewinn mehr bringt.
Eine reife Entscheidung muss nicht risikofrei sein
Wann ist eine Entscheidung also reif genug? Dann, wenn die wesentlichen Handlungsalternativen und Risiken ausreichend verstanden sind, notwendige Prüfungen abgeschlossen wurden und weitere Informationen voraussichtlich keinen Erkenntnisgewinn mehr bringen, der die Folgen des Wartens rechtfertigt. Das ist keine mathematische Grenze, sondern eine Führungsentscheidung. Zu ihr gehört auch, offen festzuhalten, was man zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht wissen kann und unter welchen Umständen später nachgesteuert werden muss. Gerade darin liegt der Unterschied zwischen einer sorgfältigen Entscheidung unter Unsicherheit und einer leichtfertigen Festlegung.
Für die zweite Führungsebene ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Bereichsleitungen müssen wissen, wann ihre Vorbereitung ausreicht und sie tatsächlich entscheiden dürfen. Sonst wandert jede verbleibende Unsicherheit nach oben, und die Geschäftsführung wird zum dauerhaften Rückversicherer einer Organisation, die formal längst Verantwortung verteilt hat.
Vielleicht sollte deshalb in der nächsten Sitzung, in der eine Entscheidung vertagt werden soll, jemand eine einfache Frage stellen: „Was müssten wir noch erfahren, damit wir beim nächsten Mal tatsächlich entscheiden?“ Wenn darauf niemand eine konkrete Antwort hat, ist die Vorlage möglicherweise längst fertig. Nur die Entscheidung noch nicht.
Wenn sich wichtige Entscheidungen in Ihrem Führungskreis regelmäßig durch weitere Prüfungen und Abstimmungen verzögern, lohnt sich ein gemeinsamer Blick darauf, was tatsächlich noch ungeklärt ist – und was die Organisation daran hindert, sich festzulegen.
Nehmen Sie Kontakt zu Rolf Dindorf auf!
0631 6259657
